Als Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich Patienten im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeld-, Schadenersatz- bzw. Rentenansprüche gegenüber Kliniken, Ärzten und Zahnärzten.
Ohne anwaltliche Hilfe haben Patienten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler geworden sind, immer große Schwierigkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Einsicht in die vollständigen Patientenunterlagen ist unabdingbar, um Anhaltspunkte für ärztliches
Als Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich Patienten im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeld-, Schadenersatz- bzw. Rentenansprüche gegenüber Kliniken, Ärzten und Zahnärzten.
Ohne anwaltliche Hilfe haben Patienten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler geworden sind, immer große Schwierigkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Einsicht in die vollständigen Patientenunterlagen ist unabdingbar, um Anhaltspunkte für ärztliches Fehlverhalten herausarbeiten zu können.
Ich beschaffe die erforderlichen Informationen in Form von Dokumentationen und ggf. Sachverständigengutachten. Sie erhalten umfassende juristische Beratung und Beantwortung Ihrer haftungsrelevanten Fragen. Wegen der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten Ihres Schadensfalls und schwierigen Beweislage im Arzthaftungsrecht sollten Sie sich in jedem Fall an einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt wenden.
Fehlverhalten herausarbeiten zu können.
Ich beschaffe die erforderlichen Informationen in Form von Dokumentationen und ggf. Sachverständigengutachten. Sie erhalten umfassende juristische Beratung und Beantwortung Ihrer haftungsrelevanten Fragen. Wegen der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten Ihres Schadensfalls und schwierigen Beweislage im Arzthaftungsrecht sollten Sie sich in jedem Fall an einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt wenden.
Ich bitte Sie dringend:
Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht vom sog. Schadensmanagement der Versicherungen blenden. Schnelle Hilfe wird versprochen, allerdings handelt es sich bei Versicherungen um Wirtschaftsunternehmen, für die die Reduzierung der Kosten im Vordergrund steht. Die Ergebnisse durch eingeschaltete Gutachter weichen in der Regel von den Ergebnissen unabhängiger Gutachter ab. Viele Schadenspositionen
Ich bitte Sie dringend:
Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht vom sog. Schadensmanagement der Versicherungen blenden. Schnelle Hilfe wird versprochen, allerdings handelt es sich bei Versicherungen um Wirtschaftsunternehmen, für die die Reduzierung der Kosten im Vordergrund steht. Die Ergebnisse durch eingeschaltete Gutachter weichen in der Regel von den Ergebnissen unabhängiger Gutachter ab. Viele Schadenspositionen werden gar nicht oder nur nach erheblicher Reduzierung gezahlt.
Ich vertrete Sie in allen Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechtsverfahren, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Alkoholfahrten, Entzug der Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße, Rotlichtverstoß, Telefonieren während der Fahrt, etc.
werden gar nicht oder nur nach erheblicher Reduzierung gezahlt.
Ich vertrete Sie in allen Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechtsverfahren, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Alkoholfahrten, Entzug der Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrverbot, Parkverstöße, Rotlichtverstoß, Telefonieren während der Fahrt, etc.
Ich reguliere Personen- und Sachschäden aus Verkehrs- und anderen Schadensfällen. Die adäquate Bearbeitung derartiger Mandate setzt neben schadensrechtlicher Spezialkenntnisse, insbesondere zum Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbs-, Unterhalts-, Haushaltsführungsschaden, etc.), ebenso Kenntnisse im allgemeinen und speziellen Versicherungsrecht, im allgemeinen Haftpflichtrecht sowie im Verkehrsrecht, voraus. Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich vor den Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Ich reguliere Personen- und Sachschäden aus Verkehrs- und anderen Schadensfällen. Die adäquate Bearbeitung derartiger Mandate setzt neben schadensrechtlicher Spezialkenntnisse, insbesondere zum Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbs-, Unterhalts-, Haushaltsführungsschaden, etc.), ebenso Kenntnisse im allgemeinen und speziellen Versicherungsrecht, im allgemeinen Haftpflichtrecht sowie im Verkehrsrecht, voraus. Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich vor den Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Ich berate und vertrete Sie gegenüber den Behörden insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei folgenden Sachverhalten:
Erwerbsminderungsrenten, Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, (SGB VI)
Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung „GdB“, SGB IX) Recht der sozialen Entschädigung (Ansprüche nach dem BVG, OEG etc.)
Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich hervorragend geschult, ärztliche Gutachten zu überprüfen, zu interpretieren und Widersprüche zu entlarven.
Ich berate und vertrete Sie gegenüber den Behörden insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei folgenden Sachverhalten:
Erwerbsminderungsrenten, Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, (SGB VI)
Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung „GdB“, SGB IX) Recht der sozialen Entschädigung (Ansprüche nach dem BVG, OEG etc.)
Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich hervorragend geschult, ärztliche Gutachten zu überprüfen, zu interpretieren und Widersprüche zu entlarven.
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