Fachanwältin für Medizinrecht in Berlin – Ihre Rechte im Fokus
Medizinische Behandlungen setzen Vertrauen voraus. Kommt es zu Behandlungsfehlern oder Problemen mit Patientenrechten, vertrete ich Ihre Interessen in meiner Fachanwaltskanzlei Petrikowski als erfahrene Anwältin im Medizinrecht in Berlin.
Das Medizinrecht regelt die rechtlichen Beziehungen im Gesundheitswesen – zwischen Patienten, medizinischem Personal und Kliniken sowie Praxen. Es verbindet zivilrechtliche, sozialrechtliche und berufsrechtliche Aspekte. Dabei verlangt es besondere Sensibilität im Umgang mit persönlichen Gesundheitsfragen.
In meiner Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht bündle ich als Fachanwalt Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Ich analysiere Ihre Erfolgsaussichten klar und begleite Sie verlässlich. Als spezialisierte Rechtsanwältin stehe ich mit meiner Kanzlei für individuelle Beratung und nachhaltige Lösungen.
Dabei lege ich besonderen Wert auf Verständlichkeit, persönliche Betreuung und eine konsequent lösungsorientierte Arbeitsweise.
Was mich als Ihre persönliche Fachanwältin im Medizinrecht auszeichnet
Meine Kanzlei steht für persönliche, verständliche und fundierte Begleitung im Medizinrecht. Als erfahrener Patientenanwalt bin ich auf komplexe medizinrechtliche Fälle spezialisiert. Ich vertrete Ihre Interessen konsequent mit juristischer Präzision und menschlichem Einfühlungsvermögen.
Als Rechtsanwältin, Anwältin und zugelassene Fachanwältin für Medizinrecht erhalten Sie statt standardisierter Abläufe direkte und klare Unterstützung. Ich beantworte Ihre Fragen verständlich und begleite Sie in allen Phasen, sei es bei Schmerzensgeldansprüchen, Geburtsschäden oder anderen Fällen im Medizinrecht. Kein Fall ist wie der andere.
Vertrauen Sie auf meine Beratung als Fachanwältin für Medizinrecht.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Medizinrecht:
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Was sind meine Rechte als Patient bei einer ärztlichen Behandlung?
Patienten haben gesetzlich verankerte Rechte, die eine respektvolle und sachgerechte medizinische Versorgung sichern.
Zu den Patientenrechten gehören unter anderem:- umfassende Aufklärung: Ihr Arzt muss Sie umfassend über Ihre Behandlung informieren. Dies bedeutet, dass Ihnen der behandelnde Arzt verständlich und ausführlich die vorgeschlagene Behandlung einschließlich möglicher Risiken, Nebenwirkungen und Alternativen erklären muss.
- Einsicht in Ihre Patientenakte: Sie haben das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Diese umfasst alle relevanten Informationen einschließlich Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Behandlungspläne und Arztbriefe.
- freie Arztwahl: Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, von welchem Arzt Sie behandelt werden möchten. Dies schließt auch die Wahl eines Facharztes ein. Ihre freie Arztwahl sollte respektiert und unterstützt werden, solange es medizinisch vertretbar ist.
Ein Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, diese Rechte durchzusetzen, wenn sie verletzt wurden.
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Wie gehe ich vor, wenn ich einen ärztlichen Behandlungsfehler vermute?
Schon bei einem Anfangsverdacht auf einen Behandlungsfehler ist rechtliche Beratung empfehlenswert. Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht kann prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld besteht. Er sichert Beweise und begleitet Sie durch das weitere Verfahren.
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Wie viel Zeit habe ich, um im Fall eines Behandlungsfehlers Ansprüche geltend zu machen?
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Verursacher erfahren. Ein Rechtsanwalt kann frühzeitig die richtigen Schritte einleiten und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Eine fristgerechte Klärung ist wichtig.
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Was kostet mich eine rechtliche Beratung im Medizinrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Einzelfall ab. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. In meiner Kanzlei kläre ich Sie als Fachanwalt für Medizinrecht transparent über hier anfallende Gebühren auf.